Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Human-, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie)

Wer Human-, Zahn-, Tiermedizin oder Pharmazie studieren möchte muss sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Ausnahmen bilden die privaten Universitäten Witten-Herdecke und Brandenburg , bei denen man sich direkt bewerben muss.

Die Auswahlgrenzen im Wintersemester 2017/18:

Human-, Zahn- und Tiermedizin, Pharmazie

Mehr zum Auswahlverfahren in den oben genannten Studiengängen findest du hier: www.studieren-medizin.de